Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Schutz des Steuerberaterhonorars vor der Anfechtung des Insolvenzverwalters
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
Infolge der COVID-19-Pandemie sind die Insolvenzverfahren sowohl in Bezug auf die Quantität als auch in Bezug auf die Qualität nochmals stark zurückgegangen. Dies hat auf der einen Seite dazu geführt, dass bei Insolvenzverwaltern zeitliche Kapazitäten frei geworden sind, um sog. Sonderaktiva, also Anfechtungsansprüche gegen Dritte sowie Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter, noch intensiver zu prüfen. Auf der anderen Seite führt die zurückgehende Qualität von Insolvenzverfahren („weniger Fleisch am Knochen“) dazu, dass Sonderaktiva noch konsequenter verfolgt werden, um auf eine nennenswerte Befriedigungsquote für die Gläubiger zu kommen. Die Befriedigungsquote stellt an einigen deutschen Gerichten ein wesentliches Kriterium für die Bestellung in Insolvenzverfahren dar. Infolgedessen werden auch Berater vermehrt Opfer der Anfechtung von Beraterhonoraren durch Insolvenzverwalter.
Durch die Anfechtung kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen des Schuldners aus der Zeit vor bzw. nach der Insolvenzantragstellung, welche die restlichen Gläubiger benachteiligen, rückgängig machen und auf diese Weise Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückholen.
Vor...