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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus dem Leasing eines Luxus-Pkw
Der Vorsteuerabzug aus dem Leasingvertrag für einen Lamborghini ist grundsätzlich zu gewähren, wenn der Lamborghini für das Unternehmen eingesetzt wird. Der Vorsteuerabzug kann nicht deshalb versagt werden, weil das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt worden ist; denn das Fahrtenbuch ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, sondern nur für die Einkommensteuer.
Eine [i]Kürzung des Vorsteuerabzugs setzt private Nutzung des Kfz voraus Kürzung oder gar Versagung des Vorsteuerabzugs ergibt sich erst dann, wenn der Lamborghini auch privat genutzt wird. Allein aus dem Fehlen eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs kann aber umsatzsteuerlich nicht von einer privaten Nutzung des Fahrzeugs ausgegangen werden.
Das [i]Zurückverweisung an das FG FG muss nun im II. Rechtsgang aufklären, ob der Unternehmer den Lamborghini nicht nahezu ausschließlich für eigene unter...