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NWB Nr. 42 vom

Der über Betriebsgrenzen hinauswirkende Gleichbehandlungsgrundsatz

Ina Jähne

Das Bundesarbeitsgericht (, NWB UAAAH-83043) hatte jüngst über die Frage zu befinden, ob die Gewerkschaft ver.di in Bezug auf ihre Gewerkschaftssekretäre gleichheitswidrig handelt. Es ging um die von einem Gewerkschaftssekretär von der Gewerkschaft begehrte und von dieser abgelehnten Erteilung einer „Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusrechtsanwalt“, die er für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer benötigt. Nach seinem Vortrag beschäftigt ver.di bundesweit mindestens 19 Arbeitnehmer in der Funktion eines Syndikusrechtsanwalts.

Die Gleichbehandlungsgrundsatz bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen

[i]Leistungsgewährung nach einem erkennbaren PrinzipGewährt der Arbeitgeber freiwillige Leistungen, muss er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass Arbeitnehmer nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen werden. Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung.

[i]Leistungen des Arbeitgebers nach Gutdünken?Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt darüber hinaus zumindest im Grundsatz ...

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