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NWB Nr. 42 vom Seite 3117

Zum Entwurf einer GmbH mit gebundenem Vermögen

Die Idee einer treuhänderisch verstandenen GmbH aus Sicht des Gesellschafts- und Steuerrechts

Prof. Dr. Simon Kempny und Prof. Dr. Anne Sanders

Im Kontext einer internationalen Debatte um nachhaltiges Unternehmertum steht auch die Bewegung des „treuhänderischen Unternehmensverständnisses“ oder „Verantwortungseigentums“, die jedoch einen eigenen Weg geht. Das Konzept wurde in den letzten Monaten öffentlich diskutiert und hat Eingang in die Wahlprogramme von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP gefunden. Dieser Beitrag beantwortet im Überblick häufig gestellte Fragen zum Konzept und Entwurf der GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) als eine mögliche Rechtsform für Unternehmen mit treuhänderischem Verständnis.

S. 3118

I. Was bedeutet „Verantwortungseigentum“ oder „treuhänderisches Unternehmertum?“

[i]Unternehmer verstehen sich als Treuhänder für die nächste GenerationUnternehmer, die der Idee des „Verantwortungseigentums“ folgen, verstehen sich praktisch als „Treuhänder“, die Stimmrechte nur auf Zeit halten, bevor sie sie an die nächste Generation weitergeben (Sanders, ZRP 2020 S. 140; dies., BOARD 2021 S. 140). Gewinne, die normalerweise durch Dividendenbezugsrechte und einen durch Verkauf realisierbaren erhöhten Unternehmenswert von den Gesellschaftern vereinnahmt werden können, bleiben langfristig im Unternehmen gebunden und können reinvestiert oder gespen...

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