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Umsatzsteuer auf Reiseleistungen − B2B- und Einzelmarge ab 1.1.2022 am Start
Die [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3133Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG gehört sicherlich zu den Exoten im UStG. Mit der Ausweitung auf das B2B-Geschäft im Rahmen des „JStG 2019“ ist nunmehr aber eine weitaus größere Anzahl von Unternehmen betroffen. Parallel dazu wurde die Methodik der Margenberechnung von der sog. Globalmarge auf die Einzelmarge umgestellt. Aufgrund der im Gesetz bzw. von der Finanzverwaltung vorgesehenen Übergangsregelung treten beide Neuregelungen am in Kraft, maßgeblich ist hierfür das Ende der Reise.
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Neufassung des UStAE
Die umfassende Neuausrichtung ist die Folge eines von der Kommission gegen Deutschland angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens und hat eine umfassende Überarbeitung auch des UStAE notwendig gemacht.
[i]Anwendungsbereich der MargensteuerWelche Leistungen fallen in den Anwendungsbereich der Margensteuer? Der Begriff der Reiseleistung ist wiederholt Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung geworden, es ist sorgfältig zwischen Einzelleistungen und Leistungsbündeln zu differenzieren. Eine durchaus spektakuläre Rückausnahme soll für sog. „ticket-based events“, also den Verkauf von Eintrittskarten für bestimmte Vera...