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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG
Das BMF hat zur Umsetzung des , NWB SAAAG-49326, Stellung genommen und den UStAE angepasst (, NWB JAAAH-90166).
Hintergrund: Mit , NWB MAAAH-41824 (BStBl 2020 I S. 235), wurde der UStAE an das , NWB SAAAG-49326, dahingehend angepasst, dass Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE um den Hinweis erweitert wurde, dass die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG grds. nur für die Leistungen des S. 830Hauptfrachtführers, nicht aber für Leistungen der Unterfrachtführer in Betracht kommt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die grenzüberschreitende Beförderung oder andere sonstige Leistung unmittelbar an den Versender oder den Empfänger dieser Gegenstände geleistet wird.
In der Praxis sind Zweifelsfragen zur ...BStBl 2020 I S. 235BStBl 2020 I S. 1015