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Aktuelles zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale
Mit Schreiben vom - IV C 6 - S 2145/19/10006:013, NWB UAAAH-86799, hat das BMF erste Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Homeoffice-Pauschale und der Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geklärt. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung weitere Beschlüsse zur Anwendung der Homeoffice-Pauschale getroffen. Auf die aktuellen Entwicklungen wird im Detail näher eingegangen.
Einordnung
Mit dem JStG 2020 wurde u. a. die Möglichkeit eingeführt, einen pauschalen Betrag für jeden Tag, an dem der Stpfl. seine betriebliche oder berufliche Betätigung ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, als Werbungskosten abzuziehen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).
Der Abzug der Homeoffice-Pauschale kann unabhängig vom Vorhandensein eines steuerlich berücksichtigungsfähigen häuslichen Arbeitszimmers erfolgen und ist zeitlich auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt. Die Pauschale beträgt für jeden Kalendertag 5 €, höchstens 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.
Da die Homeoffice-Pauschale nur an Tagen abgezogen werden kann, an denen der Stpfl. seine Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätig...