Erlass der Rückforderung von Kindergeld: Anrechnung auf
gewährte Sozialleistungen – Schuldhafte Verletzung der
Mitwirkungspflicht – Beendigung der Erwerbstätigkeit einer nicht
freizügigkeitsberechtigten Ausländerin
Leitsatz
Die Rückforderung von Kindergeld, auf das eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit
keinen Anspruch mehr hatte, das aber gleichwohl auf die dem Berechtigten gewährten Sozialleistungen angerechnet worden ist,
ist aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Überzahlung keine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht
in Gestalt der unterbliebenen Information der Familienkasse über den Wegfall der Arbeitsstelle zugrunde liegt.
Dies ist der Fall, wenn der Erstattungsschuldnerin nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht bewusst sein
konnte, dass der Anspruch auf Kindergeld von ihrer Erwerbstätigkeit abhängig war, und sie weder durch die den Kindergeldantrag
initiierende anrechnungsberechtigte Sozialbehörde noch durch die Familienkasse auf ihre diesbezügliche Mitteilungspflicht
hingewiesen worden war.
Soweit ein Erlass der Hauptschuld aus Billigkeitsgründen bereits bei deren Fälligkeit geboten gewesen wäre, ist unter Folgenbeseitigungsgesichtspunkten
der vollständige Erlass der darauf entfallenden Säumniszuschläge in Betracht zu ziehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NAAAH-92327
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 14.06.2021 - 9 K 2976/20 AO
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.