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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 15 V 709/21 A(E,G)

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3

Aussetzung der Vollziehung: Nachweis von Erlösen aus Schrottverkäufen – Beweiswert interner Gutschriften und kreditorischer Buchungen der Käuferin – Vergleichbare Vorgehensweise der Käuferin in anderen Fällen – Sicherheitsleistung bei Notwendigkeit weitergehender Ermittlungen

Leitsatz

1. Der Nachweis der Erzielung von Barerlösen aus Schwarzlieferungen von Metallschrott durch einen Zwischenhändler kann nicht ohne entgegenstehende ernstliche Zweifel allein durch die auf dessen Namen lautenden internen Gutschriften und kreditorischen Buchungen des als Käuferin fungierenden Unternehmens geführt werden, wenn keinerlei Feststellungen über die tatsächliche Einschaltung der in diesen Unterlagen als Verkäufer ausgewiesenen Person in die Abwicklung der Geschäftsbeziehung getroffen werden konnten.

2. Dies gilt auch, wenn die Käuferin aufgrund einer vergleichbaren Vorgehensweise in anderen Fällen bereits wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafgerichtlich verurteilt worden ist.

3. Eine Sicherheitsleistung im Falle der Notwendigkeit weitergehender Ermittlungen des Prüfungsfinanzamts setzt jedenfalls voraus, dass eine Gefährdung des Steueranspruchs dargelegt wird.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 17
DStRE 2022 S. 683 Nr. 11
GAAAH-92312

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 21.06.2021 - 15 V 709/21 A(E,G)

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