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Beantragung von Forschungzulagen nach dem Forschungszulagengesetz
Anfang 2020 wurde in Deutschland mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) die Möglichkeit einer vergleichsweise unbürokratischen steuerlichen Förderung für betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) geschaffen. Im Zuge der Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie wurden die Konditionen nochmals verbessert. Im Folgenden werden wesentliche Grundzüge des derzeit geltenden FZulG dargestellt sowie praxisrelevante Fragen hinsichtlich der Beantragung von Forschungszulagen beantwortet. Dabei werden relevante Konkretisierungen berücksichtigt, die sich aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und dem Jahressteuergesetz JStG 2020 ergeben.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf folgende Punkte ein:
Eckdaten des FZulG
Zur Ausgestaltung des FZulG
Übersicht
Persönliche Anspruchsberechtigung
Voraussetzungen zur Erlangung der Forschungszulage
Bemessungsgrundlage (förderfähiger Aufwand) und Berechnung der Forschungszulage
Der Weg zur Forschungszulage
Materielle Bescheinigung der Zulagenfähigkeit eines FuE-Projektes
Festsetzung der Forschungszulage
Da die BSFZ erst im September 2020 ihre Arbeit aufnahm, ist die Zahl der bisher gestellten und entschiedenen Anträge ...