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Einkommensteuer; | Höchstbemessungsgrundlage nach § 7b EStG
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Die Höchstbemessungsgrundlage für erhöhte Absetzungen nach § 7b Abs.1 Satz 3 EStG richtet sich nach der Art des Objekts bei Beginn des Begünstigungszeitraums für die erhöhten Absetzungen im Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung. (2) Auch wenn ein als Einfamilienhaus fertiggestelltes oder angeschafftes Gebäude nachträglich durch Ausbau einer weiteren Wohnung in ein Zweifamilienhaus umgewandelt wird, bleibt es bei der für ein Einfamilienhaus maßgeblichen Höchstbemessungsgrundlage. (3) Die für Zweifamilienhäuser geltende Höchstbemessungsgrundlage ist dann anwendbar, wenn das Gebäude erst mit der Schaffung der zweiten Wohnung fertiggestellt worden ist, nachdem es von vornherein...