Online-Nachricht - Freitag, 08.10.2021

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt neuem Bußgeldkatalog zu

Am hat der Bundesrat der "Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung" zugestimmt. Die Verordnung kann nun von der Bundesregierung im BGBl. verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten.

Hintergrund: Der Vollzug der Bußgeldkatalog-Verordnung v. ist aktuell ausgesetzt, weil ihre Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte - ein Verstoß gegen das sog. Zitiergebot: Jede Verordnung muss ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben. Daher gehen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun in einen Rechtstext formuliert und dem Bundesrat am zugeleitet hatte.

Höhere Geldbußen statt Fahrverbote für Raser

Die neue Verordnung bestätigt große Teile dieser ursprünglichen Novelle. Statt der damals beschlossenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr höhere Geldbußen vorgesehen. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse z.B. auf der Autobahn und zahlreichen Bußgelderhöhungen zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs.

Rasches Inkrafttreten geplant

Die Verordnung soll rund drei Wochen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Diese wird von der Bundesregierung organisiert. Damit entscheidet sie auch, wie schnell die Verkündung erfolgt.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 8.10.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-91204