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Umsatzsteuer bei Co-Working und anderen modernen Büroangeboten
Neue, aber auch bereits etablierte Büroangebote vermieten Räumlichkeiten tage- oder sogar nur stundenweise. Dies erfolgt häufig jedoch nicht als reine Vermietung der Räume, sondern umfasst oftmals weitere Serviceelemente. Dieser Service reicht bis hin zur Vollverpflegung der Nutzer. Der Beitrag untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Geschäftsmodelle.
Einordnung
Zu den vielfältigen Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenwärtig stellen müssen, gehört die Beschleunigung des strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Schon vor der Corona-Pandemie war ein Trend zu neuen Formen des Zusammenarbeitens – insbesondere in sog. Co-Working-Spaces – zu beobachten. Diese modernen Büroangebote basieren auf verschiedenartigen Konzepten. Potenzielle Nutzer können oftmals zwischen der Buchung von fest zugewiesenen oder flexibel aufzusuchenden Arbeitsplätzen in Großraumbüros wählen; ebenso gibt es Angebote zur Buchung von abschließbaren Räumen. Häufig ist die Nutzung der Arbeitsplätze mit weiteren Leistungselementen wie einer bestimmten technischen Ausstattung, der Mitnutzung eines Front-Desks bis hin zur Verpflegung verbunden. Diese Leistungsele...