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Abgabenordnung | BMF-Schreiben zur Umsetzung des Zins-Beschlusses des BVerfG
Mit Schreiben v. hat das BMF zu den Auswirkungen des und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) Stellung genommen. Sämtliche erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem sind gem. § 165 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit Satz 2 Nr. 2 und § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auszusetzen. Die ausgesetzte Zinsfestsetzung ist nachzuholen, soweit und sobald die Ungewissheit durch eine rückwirkende Gesetzesänderung beseitigt ist. Für Verzinsungszeiträume bis anfallende Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen nach § 233a AO sind hingegen – endgültig – festzusetzen, da die Vorschrift aufgrund der Weitergeltungsanordnung des BVerfG für diese Zeiträume noch anzuwenden ist. Unter Verzinsungszeiträumen bis zum sind dabei nur volle Z...