5 vor Mündliche Prüfung
7. Aufl. 2021
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IV. Fachgespräch
150 [i]nicht länger als 30 MinutenDas Fachgespräch findet unmittelbar im Anschluss an die Präsentation statt. Der Prüfungsausschuss macht eine kurze Pause, damit die Teilnehmer ihren Arbeitsplatz sortieren können, kurz durchatmen und Platz nehmen können.
Das Fachgespräch „soll nicht länger als 30 Minuten dauern“. Eine kürzere oder längere Zeit muss begründet sein und auch protokolliert werden.
Im Fachgespräch soll die fachliche Kompetenz des Prüfungsteilnehmers erfasst werden. Die zielführende Darstellung des Sachverhaltes und der damit verbundenen Probleme steht im Vordergrund, anspruchsvolle rechnerische Lösungen werden im Allgemeinen nicht erwartet.
151 [i]zentrale HandlungsbereicheDie Teilnehmer können davon ausgehen, dass im Fachgespräch die für Bilanzbuchhalter zentralen Handlungsbereiche „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“, „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ und „Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen“ angesprochen werden. Die anderen Handlungsbereiche spielen meistens eine geringere Rolle, dürfen aber trotzdem bei der Vorbereitung keinesfalls vernachlässigt werden.
Die Prüfungsverordnung sieht für das Fachgespräch keine thematischen Einschränkungen vor.