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Steuerschuldnerschaft beim Handel mit CO2-Zertifikaten
Hohe Verwechslungsgefahr bei den unterschiedlichen Zertifikatsarten
Der Handel mit CO2-Zertifikaten nimmt bei vielen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen deutlich zu. Dies hat zwei Ursachen: Zum einen sind immer mehr Unternehmen zur Teilnahme am CO2-Emissionshandel der EU verpflichtet. Zum anderen engagieren sich aus unterschiedlichen Gründen zunehmend mehr Unternehmen im freiwilligen Klimaschutz. Der Beitrag zeigt, welche Unterscheidungen bei den Zertifikaten umsatzsteuerlich zu treffen sind und wann die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG einschlägig ist.
I. Umsatzsteuerliche Unterscheidung von Compliance- und Non-Compliance-Zertifikaten
Bei der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung scheint § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG einschlägig zu sein, der zu einer umgekehrten Steuerschuldnerschaft führt, so dass beim Veräußerer von CO2-Emissionsrechten keine Umsatzsteuer entstehen würde. Diese Ansicht kann aber nicht uneingeschränkt vertreten werden, sondern es ist nach der Art der CO2-Emissionszertifikate zu unterscheiden. § 13b UStG greift nämlich nur bei sog. Compliance-Zertifikaten, während man im freiwilligen Klimaschutz regelmäßig auf Non-Compliance-Zertifikate zurückgreift, die kein Fa...