Online-Nachricht - Montag, 04.10.2021

Versicherungsteuer | Transportgüterversicherung - Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 VersStG (BMF)

Das BMF hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 VersStG Stellung genommen ( Z III C 4 - S 6405/20/10002 :002).

Hintergrund: Nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 VersStG ist die Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Versicherung beförderter Güter gegen Verlust oder Beschädigung als Transportgüterversicherung (einschließlich Valorenversicherung und Kriegsrisikoversicherung) von der Steuer befreit, wenn sich die Versicherung auf Güter bezieht, die ausschließlich im Ausland oder im grenzüberschreitenden Verkehr einschließlich der Durchfuhr befördert werden.

Gegenstand einer Transportgüterversicherung ist die Absicherung von Gütern gegen die Gefahr, während der Beförderung oder einer damit im Zusammenhang stehenden Lagerung Schaden zu nehmen (s. auch Ziff. 1.1.1 der Musterbedingungen des GDV DTV-Güter 2000/2011 "volle Deckung") . Dies bedeutet insbesondere, dass grundsätzlich nur die Absicherung gegen solche Risiken unter die genannte Versicherungsteuerbefreiung fällt, die sich entweder unmittelbar beim Transport realisieren, oder zumindest einen engen zeitlichen und örtlichen Bezug zu dem in Rede stehenden Gütertransport aufweisen.

In seinem Schreiben regelt das BMF, was im Hinblick auf die Einbeziehung bestimmter Risiken in den Versicherungsschutz einer Transportgüterversicherung gilt.

Hinweis:

Mit dem Schreiben wird zugleich das – (BStBl I 1995, 833) aufgehoben. Das aktuelle Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAH-90695