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Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts bei Online-Seminaren
Als Reaktion auf die Corona-Krise hatten zahlreiche Unternehmen ihre Tätigkeit weitestgehend in eine digitale Umgebung verlagert. Auch zukünftig werden digitale (Kommunikations-)Instrumente und virtuelle Arbeitsformen an Bedeutung gewinnen. Neben Homeoffice, eLearning und einem Rückgang von Dienstreisen, bedeutet dies vor allem die verstärkte Nutzung von Social-Media-Kanälen und Videokonferenzsystemen. Dies wirft zugleich vielfältige Fragen zur umsatzsteuerlichen Erfassung derartiger Geschäftsvorfälle auf. Wird bspw. eine Online-Fortbildung absolviert, stellt sich die Frage nach dem umsatzsteuerlichen Leistungsort; dies umso mehr, wenn das Seminar einen internationalen Bezug aufweist.
Digitale Transformation im Zuge der Corona-Krise
Mit Beginn der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen ihre Präsenzarbeit in eine digitale Umgebung verlagert. Quasi über Nacht wurde das Homeoffice vielerorts zum Mittelpunkt des Betriebs. Die Corona-Krise hat im betrieblichen Alltag zu einem Digitalisierungsschub geführt. Dies zeigt sich bspw. anhand der intensiven Nutzung von Online-Tools, Webmeetings- und Webschulungen, die unseren Arbeitsalltag auch zukünftig digitaler und vor allem dezentraler ...