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Kommentierte Rechtsprechung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Kein Quotenvorrecht bei überzahlten Gerichtskosten
Entscheidung
Leitsatz: Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtkosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.
Sachverhalt
Die Eheleute beauftragen eine RA-Sozietät mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Bank. Die Mandanten sind rechtsschutzversichert. Die RS-Versicherung (RSV) verweigert die Deckungszusage für eine vorgerichtliche Interessenwahrnehmung und erteilt diese nur für das Klageverfahren in erster Instanz. Auf entsprechende Rechnung der RA-Kanzlei zahlen die Eheleute daher die Gebühren für die vorgerichtliche anwaltliche Tät...