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IK Nr. 10 vom Seite 6

Marken – das unsterbliche Schutzrecht

Dipl.-Hdl. Karsten Beck und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir uns mit den gewerblichen Schutzrechten befasst und gezeigt, wie Unternehmen neue Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung und Nutzung schützen können. Unter den Schutzrechten nimmt der Markenschutz eine besondere Stellung ein, nicht zuletzt deshalb, weil er das einzige Schutzrecht ohne Laufzeitbegrenzung ist. Aus diesem Grund widmen wir ihm einen eigenen Beitrag.

Bedeutung des Markenschutzes

Fast 90.000 Marken wurden im Jahr 2020 in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet (s. Abb. 1), weltweit waren es gemäß WIPO über 15 Mio. Markenanmeldungen (2019). Damit nimmt die Marke sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Spitzenposition unter den gewerblichen Schutzrechten ein. Tabelle 1 zeigt, welche Unternehmen in Deutschland besonders viele Marken eintragen ließen.

Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Geschützt werden können Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farb...