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Der zur Vollverzinsung gem. § 233a AO
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2960Seit mehreren Jahren war der nunmehr verkündete und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Vollverzinsung von 0,5 % pro Monat erwartet worden. Die Erwartungen der Praxis, dass das Gericht angesichts von sehr niedrigen Sparzinsen nunmehr bei der Höhe der Vollverzinsung durch eine verfassungsrechtliche Bewertung der Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine deutliche Reduktion der Zinshöhe erreichen wird, waren hoch.
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Entscheidung des und 1 BvR 2422/17
[i]BVerfG, Beschluss v. 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096 Zwar hat das und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) tatsächlich unter Berufung auf das seit der Finanzkrise 2008 bestehende niedrige Marktzinsniveau eine Verfassungskonformität aufgrund der Höhe grundsätzlich verneint. Allerdings geschah dies mit deutlichen fiskalischen Verschonungen hinsichtlich von rückwirkenden Änderungen. So wurde eine nachhaltige und strukturelle Natur der niedrigen Zinsen erst ab 2014 angenommen. Die Rechtfer...