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Grundsätze der Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
Einordnung der Tätigkeiten und Übergang der Steuerschuldnerschaft
[i]Vanheiden, Unternehmer, infoCenter, NWB YAAAA-41721 Unternehmer im Baugewerbe, die als Bauträger oder Unternehmer mit Generalfunktion auftreten, müssen zur Vermeidung von Liquiditätsnachteilen die Regeln zur Leistungseinordnung, Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft kennen, und zwar sowohl bei der Eingangsleistung des Subunternehmers als auch der eigenen Ausgangsleistung. Bedeutsam ist hier u. a. die Abgrenzung des Unternehmers mit Zentralfunktion (Generalunternehmer) vom Bauträger. Nachfolgend soll das Thema mit Bezug auf die gängigsten praktischen Berührungspunkte umrissen werden.
I. Grundsätzliches
[i]Wenning, Werklieferung/Werkleistung, infoCenter, NWB LAAAB-14249 Grundsätzlich erbringen Unternehmer im Baugewerbe ihre Leistungen auf Grundlage von Werkverträgen (§ 631 BGB) oder Werklieferungsverträgen (§ 650 BGB). Die korrekte Einordnung der Vertragstypen ist in Bezug auf die Umsatzsteuer bei der Beurteilung des Leistungsortes von Bedeutung. Im Regelfall überwiegen in der Praxis die sog. Werklieferungen, die sich dadurch kennzeichnen, dass der leistende Unternehmer mindestens einen Hauptstoff oder einen Teil des Hauptstoffs selbst beschafft.
Unternehmer Elmo beauftragt den Handwerker Fozzie damit, sämtliche Malerarbeiten im Einfamilienhaus auszuführen. Dabei stell...