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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug: Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. -zeitraums in der Rechnung
Das auf die ( NWB SAAAG-85180) und v. - V R 29/19 (V R 44/16) ( NWB LAAAH-39358) reagiert und den UStAE in Abschnitt 14.5 Abs. 15, Abschnitt 15.2a sowie Abschnitt 15.11 Abs. 3 Satz 6 angepasst.
Der BFH hatte entschieden, dass sich die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i. V. mit § 31 Abs. 4 UStDV) unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben [i]Trinks, NWB 26/2018 S. 1872aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.