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Einkommensteuer | Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid v. hat das FG Münster zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen.
Die Kläger sind Mitglieder der römisch-katholischen Kirche und werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr 2015 erzielten sie der tariflichen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte in Höhe von ca. 370.000 € und daneben Kapitaleinkünfte in Höhe von knapp 250.000 €, die nach § 32d EStG dem S. 2884Einkommensteuersatz von 25 % unterworfen wurden. Hieraus resultierte eine Kirchensteuerfestsetzung [i]Meier, Kirchensteuer, infoCenter, NWB SAAAB-13227 von ca. 18.000 €, deren Berechnung zwischen den Beteiligten nicht streitig ist. Die Kläger beantragten eine Begrenzung der Kirchensteuer gemäß der B...