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Umsatzsteuer | Zur kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution in einem sog. Rotationsverfahren
Die kurzzeitige Überlassung von möblierten Wohnungen auch zum Zwecke der Ausübung der Prostitution in einem sog. Rotationsverfahren ist keine steuerfreie Vermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse durch andere wesentliche Leistungen des Leistenden überlagert wird, so dass keine passive Vermietungstätigkeit mehr vorliegt (Bezug: § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 4 Nr. 12 Satz 2, § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG; Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL; Art. 13 Richtlinie 77/388/EWG).
(1) Der Begriff „Vermietung von Grundstücken“ i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG und Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL ist eng auszulegen, so der BFH. Eine umsatzsteuerfreie Vermietungstätigkeit ist nach der Rechtsprechung des EuGH, auch wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, normalerweise eine verhältnismäßig passive Tätigkeit, die nicht zu einer signifikanten Wertschöpfung fü...