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(Kleinere) Photovoltaikanlagen: und § 35a EStG
Das , NWB HAAAH-80464 (BStBl 2021 I S. 722), bringt Erleichterungen für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem in Betrieb genommen wurden. Danach kann das FA auf schriftlichen Antrag hin unterstellen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, d. h. es liegt grds. eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
Wird ein Antrag auf Liebhaberei gestellt, sind die Kosten im Zusammenhang mit der Anlage nach Maßgabe von § 35a EStG begünstigt (so auch Gragert/Wißborn, NWB 2021 S. 2182 (2185), NWB GAAAH-85288).