Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung des sog. Transformationsgeldes („Trafobaustein“) im handelsrechtlichen Jahresabschluss
In der Tarifrunde 2021 zwischen IG Metall und den Verbänden der Metall- und Elektroindustrie wurde mit dem sog. „Transformationsgeld“ (auch „Trafobaustein“ genannt) eine neue tarifliche Sonderzahlung der Arbeitgeber vereinbart. Der Begriff fußt auf der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der (digitalen) Transformation der Industrie Phasen der Arbeitszeitabsenkung erforderlich werden könnten. In diesem Fall soll zur Beschäftigungssicherung das Transformationsgeld einen möglichen Entgeltverlust der Beschäftigten ausgleichen. Falls (bis zum 31.12. eines Kalenderjahrs) keine Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich vereinbart wird, erhält der Beschäftigte das Transformationsgeld als Sonderzahlung. Der Beitrag untersucht, ob bzw. welche bilanziellen Konsequenzen sich in Zusammenhang mit dem Transformationsgeld ergeben können.
Einordnung
Im Frühjahr 2021 haben sich die Tarifparteien IG-Metall und Arbeitgeberverbände des Tarifbezirks Nordrhein-Westfalen auf einen Pilotabschluss für die Metall- und Elektroindustrie geeinigt. Das Ergebnis des Pilotabschlusses wurde in allen Tarifgebieten in Deutschland – mit regionalen Unterschieden – übernommen. ...