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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
Modifizierte Rechtsprechung und entgegenstehende Verwaltungsauffassung
Bei der Herstellung/Anschaffung gemischt genutzter Gebäude aber auch bei nachträglichen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an solchen Gebäuden stellt sich regelmäßig die Frage nach dem zutreffenden Aufteilungsmaßstab für die angefallenen Vorsteuern.
Diese Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach dem Flächenschlüssel, unter Umständen ist aber auch eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel möglich, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen. Eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel ist für den Unternehmer günstiger, wenn – wie im Regelfall – die auf den qm-Preis entfallende Miete für die steuerpflichtige Fläche höher als die auf die steuerfrei vermietete Fläche ist.
I. Ausgangssituation
Wird ein Gebäude teilweise für Zwecke verwendet, die den Vorsteuerabzug zulassen, und teilweise für Zwecke, die den Vorsteuerabzug ausschließen, also insbesondere zur umsatzsteuerfreien Vermietung, sind die für die Höhe des Vorsteuerabzugs maßgeblichen Nutzungsanteile im Wege einer sachgerechten Schätzung zu ermitteln.
Der Unternehmer kann den Anteil der nichtabziehbaren Vorsteuern im Wege der sachgerechten Schätzung ermitteln. Ihm steht dabei ein gewisser Beur...