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Neue Geringfügigkeits-Richtlinie
Aktuelle Änderungen und Ausblick
Welche Voraussetzungen bei einer geringfügigen bzw. kurzfristigen Beschäftigung erfüllt werden müssen und wie sich das auf die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung auswirkt, wird in einer eigens dazu aufgelegten Kommentierung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger konkretisiert: den sog. Geringfügigkeits-Richtlinien. Diese werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und somit laufend an die Rechtsentwicklung angepasst. Am wurde eine Neufassung veröffentlicht, die für Beurteilungen ab dem anzuwenden ist. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind nachfolgend dargestellt.
I. Neue Rechtsauffassung zu den Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung
Hierbei handelt es sich um die mit Abstand wesentlichste Neuerung mit großer Relevanz für die betriebliche Praxis.
Hinweis: Die nachfolgend dargestellten Ausführungen beziehen sich auf den Regelfall der in § 8 SGB IV genannten Zeitgrenzen. Allerdings sind/waren im Rahmen einer Übergangsregelung nach § 132 SGB IV für die Zeit vom 1.6. bis höhere Zeitgrenzen zu berücksichtigen (vier Monate bzw. 102 Arbeitstage). Hierauf wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht zusätz...