Abzinsung einer Nachlassverbindlichkeit:
Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 5,5 Prozent
– Vergleichsmaßstab der marktüblichen Fremdkapitalkosten
– Fehlen einer evidenten Abweichung
Leitsatz
Der für die Abzinsung einer unverzinslichen Nachlassverbindlichkeit in § 12 Abs. 3 Satz 2 BewG vorgegebene Zinssatz von 5,5
Prozent war für den Bewertungsstichtag noch verfassungsgemäß.
Vergleichsmaßstab für die verfassungsrechtliche Überprüfung der vom Gesetzgeber vorgenommenen Zinssatztypisierung sind die
marktüblichen Fremdkapitalkosten, die im März 2015 für unbesicherte Privat- und Geschäftskredite mit einer Laufzeit von über
fünf Jahren keine evidente Abweichung zu dem gesetzlichen Zinssatz aufweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 30 DStRE 2022 S. 1053 Nr. 17 ErbStB 2021 S. 358 Nr. 12 KÖSDI 2021 S. 22511 Nr. 12 TAAAH-89455
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 28.07.2021 - 4 K 865/21 Erb
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