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Steuerliche Gewinnrealisierung aufgrund Buchungsfehler bei Kommanditgesellschaften
– Zur Abgrenzung von Kapitalkonto und Darlehenskonto –
I. Gewinnrealisierung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach StSenkG
Nach dem früheren Mitunternehmererlass ( IV B 2 – S 2241 – 231/77, BStBl 1978 I S. 8) konnten Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmer und Mitunternehmerschaft bis zum Jahre 1999 weitgehend erfolgsneutral übertragen werden. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 war es erklärte Absicht des Gesetzgebers, den Mitunternehmererlass abzuschaffen. Deshalb wurde § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG im Rahmen des StEntlG so gefasst, dass bei unentgeltlichen Übertragungsvorgängen zwischen Mitunternehmer und Mitunternehmerschaft und zwischen verschiedenen Mitunternehmern derselben Mitunternehmerschaft die Teilwerte der Wirtschaftsgüter anzusetzen waren. Das bedeutet, dass durch die Auflösung der stillen Reserven Gewinnrealisierung vorgeschrieben wurde.
Trotz Protesten der mittelständischen Wirtschaft sah der Gesetzgeber noch keine Notwendigkeit, im StSenkG (BT-Drucks. 14/2683 bzw. 14/3074) auf die Aufdeckung der stillen Reserven zu verzichten.
Erst im Vermittlungsausschuss fand die Wiedereinführung der erfolgsneutralen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Zustimmung. Die Begründung der hier vorgenommenen Schlus...