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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04 | Buchführungsgrenze: Anpassung der Berechnungsmethode an die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer

Gewerbliche Unternehmer, die handelsrechtlich keine Kaufleute sind, dürfen ihren Gewinn durch eine EÜR ermitteln, wenn ihr Umsatz weniger als 600.000 € und ihr Gewinn weniger als 60.000 € betragen. Mit dem AbzStEntModG ist die Berechnung der Umsatzgrenze an die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer angepasst worden. Es muss künftig also nur noch eine Grenze berechnet werden. Im Ergebnis werden mehr Steuerpflichtige unterhalb der Grenze für die Buchführungspflicht liegen.

Der Kreis der Gewerbetreibenden, die eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben dürfen, wird geringfügig erweitert. – Das ist die Quintessenz einer Neuregelung durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz . – Übrigens ein 43-Buchstaben-Wort. – Zudem gibt es eine Vereinfachung, weil – was die Umsatzgrenze bei der Buchführungspflicht angeht – die Berechnungsmethode an die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer angeglichen wurde.

Gewerbliche Unternehmer, die keine Kaufleute im handelsrechtlichen Sinne sind, dürfen bekanntlich ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, wenn sie nicht buchführungspflichtig sind. Das ist der Fall, wenn ihr Umsatz und ihr Gewinn ...

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