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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-03 | Umsatzsteuer: Aufsichtsräte mit Festvergütung sind jetzt auch aus Verwaltungssicht keine Unternehmer

Die Finanzverwaltung akzeptiert ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt und daher nicht als Unternehmer tätig ist. Besteht die Vergütung sowohl aus festen als auch variablen Bestandteilen, ist ein Aufsichtsratsmitglied laut BMF grundsätzlich selbständig tätig, wenn die variablen Bestandteile im Kalenderjahr mindestens 10 % der gesamten Vergütung (einschließlich Aufwandsentschädigungen) betragen.

Wir beginnen dieses Mal mit einer Verwaltungsanweisung zur Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat nämlich endlich reagiert – auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten.

In unserer April-Ausgabe 2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass der V. Senat des BFH entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte: Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Die Richter beriefen sich dabei auf ein Urteil des EuGH , wonach das Mitglied eines Aufsichtsrats keine selbständige Tätigkeit ausübt, wenn es für Rechn...

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