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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Erbschaftsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist laut Bundesfinanzhof nicht anzunehmen, wenn der Erblasser im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss nur auf die kaufmännische oder technische Betriebsführung reicht nicht aus.

Zur Erbschaftsteuer haben wir ebenfalls interessante Urteile des Bundesfinanzhofs ausgewählt. Bei der ersten Entscheidung geht es um die Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei der Nutzungsüberlassung an Dritte.

Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist – so der II. Senat des BFH – nicht anzunehmen, wenn der Erblasser bei einer Betriebsaufspaltung sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss nur auf die kaufmännische oder die technische Betriebsführung – ohne die Möglichk...

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