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Neues zur Stellvertretung in GmbH, Stiftung und Verein
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2825Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in einer bemerkenswerten Entscheidung (, NWB NWB RAAAH-79698) eingehend mit Fragen zur wirksamen Vertretung bei Vertragsschluss befasst. Die eine Vertragspartei war eine noch nicht existierende GmbH, die andere eine Stiftung, deren Vorstand über die Satzungsregelungen hinaus gehandelt hat. Das Gericht hat Regeln zur Vertretungsmacht des Vorstands aufgestellt, die für Vereine mindestens genauso wichtig sind wie für Stiftungen.
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Die Vertretung einer in Gründung befindlichen GmbH
[i]Die Entstehung der GmbH als aufschiebende BedingungDer BGH hat entschieden und insoweit seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Vertrag, der von den Gründern im Vorgründungsstadium abgeschlossen wird, dahingehend ausgelegt werden kann, dass erst die noch zu gründende GmbH Vertragspartnerin werden soll. Die Entstehung der GmbH ist dann als aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) zu bewerten.
[i]Fall der Vertretung ohne VertretungsmachtIm entschiedenen Fall wurde dieses Auslegungsergebnis davon getragen, dass als Vertragspartei die GmbH „i. Gr.“ benannt wurde, die Einräumung der vertragsgegenständlichen Rechte unter der aufschiebenden Bedingung der Register...