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Beteiligungen an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz
Bilanzierung der Anteile sowie Ausweis von Beteiligungserträgen
[i] Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl. 2018, NWB GAAAG-89607 Beteiligungen an Personengesellschaften führen auf Ebene des Gesellschafters in der Praxis regelmäßig zu Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Handelsrechtlich werden die Beteiligungen als ein Vermögensgegenstand verstanden und mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Je nachdem, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag enthält oder wann die jeweiligen Jahresabschlüsse von Gesellschafter und Personengesellschaft aufgestellt und festgestellt werden, erfolgt die Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus der Personengesellschaft in der Handelsbilanz phasengleich im Jahr der Entstehung oder erst danach. Verlustanteile werden handelsrechtlich nicht erfasst. Allerdings ist am Bilanzstichtag zu prüfen, ob die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung aufgrund einer Wertminderung der Beteiligung vorliegt. Steuerlich stellt die Beteiligung an Personengesellschaften dagegen kein Wirtschaftsgut dar. Vielmehr umfasst diese eine Beteiligung des Gesellschafters an sämtlichen positiven und negativen Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft. Darauf folgt in der Steuerbilanz des Gesellschafters eine spiegelbildliche Bilanzierung seines (anteiligen) Kapitalkontos bei der Personengesellschaft. Insofern werden steuerlich auch die Gewinn- und Verlustanteile direkt zugerechnet, nachdem diese auf Ebene der Personengesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt wurden. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der abweichenden Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz.