Online-Nachricht - Donnerstag, 16.09.2021

Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden erneut verlängert (BMF)

Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande v. zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde zum fünften Mal - bis zum - verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (-NDL/20/10004 :001).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Die am mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation haben wir uns mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden am eine schriftliche Absprache unterzeichnet, die dem BMF-Schreiben beigefügt ist.

Hinweis:

Das Schreiben mit der schriftlichen Absprache ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-89203