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IWB Nr. 15 vom Seite 771 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 5 Seite 70

Zinsgleitklauseln nach der Euro-Einführung

von Dr. Arwed Max v. Poser, München

I. Zinsgleitklauseln

Zinsen sind als Preis für die Überlassung von Geld wie jeder Preis dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterworfen ebenso wie den damit verbundenen Schwankungen. Gläubiger und Schuldner von Zinsforderungen haben ein natürliches Interesse daran, die sich aus diesen Marktschwankungen für sie jeweils ergebenden potentiellen Schäden zu vermeiden. Festzinsvereinbarungen über einige Jahre schützen den Gläubiger vor sinkenden, den Schuldner vor steigenden Zinsen. Häufig kommt es jedoch vor, daß ein Partner nicht auf die Chance verzichten will, die eine in seinem Sinne günstige Zinsentwicklung bietet, oder er ist — wie bei Banken häufig — seinerseits von kürzeren Zinslaufzeitwünschen seiner Refinanzierer abhängig. Schließlich ist in Verträgen häufig Vorsorge für Schäden zu treffen, die durch das Ausbleiben von Geldleistungsverpflichtungen einer Partei entstehen könnten. In diesen Fällen bieten sich jeweils Zinsgleitklauseln an. Diese Klauseln machen den zu zahlenden Zinssatz von einem jeweils aktuellen Satz aus dem geldpolitischen Zentralbankinstrumentarium oder aus dem Interbankenmarkt als ”Zinsbasis” abhängig. Meist ist zusätzlich eine Marge von einigen Prozent zu za...

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