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IWB Nr. 22 vom Seite 1099 Fach 11a Seite 236

Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechnungsvorschriften mit europäischem Gemeinschaftsrecht

Vorlagebeschluß des FG Münster an den 9 K 3151/G (Eurowings Luftverkehrs AG Dortmund/FA Dortmund-Unna)

§§ 8 Nr. 7 u. 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG; Art. 59 EGV

Das Finanzgericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 177 EGV vor:

Sind die Hinzurechnungsvorschriften in § 8 Nr. 7 Satz 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GewStG mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 des Vertrags über die Europäische Union v. vereinbar?

Aus dem Sachverhalt:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob

  1. die Hälfte der von der Klägerin (Leasingnehmerin) gezahlten Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung eines von einem irischen Unternehmen gemieteten Flugzeugs dem Gewinn aus Gewerbebetrieb und

  2. der Teilwert des dem Betrieb dienenden Flugzeugs, dessen Eigentümer der irische Vermieter (Leasinggeber) ist, dem Einheitswert des Gewerbebetriebs

hinzuzurechnen sind, weil der irische Vermieter nicht zur inländischen Gewerbesteuer heranzuziehen ist.

Die Klin. betreibt Linien- und Charterflugverkehr im Inland und europäischen Ausland. Im Streitjahr mietete sie ein Flugzeug von einer irischen Kapitalgesellscha...

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