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Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Davon ausgenommen ist die Überlassung von Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der BFH hinterfragt diese an sich eindeutige Regelung nunmehr in einem aktuellen Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH.
I. Leitsätze
Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL
nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch
die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist?
II. Sachverhalt
Der Kläger verpachtete in den Jahren 2010 bis 2014 Stallgebäude zur Putenaufzucht. In den Gebäuden befanden sich auch dauerhaft eingebaute Vorrichtungen und Maschinen. Diese waren speziell abgestimmt als Ausstattungselemente für die vertragsgemäße Nutzung als Putenaufzuchtstall.
Die Vorrichtungen dienten der Fütterung in der Putenhaltung. Im Stall befand sich auch eine Industrieförderspirale (vom Silo bis zur speziell entworfenen Futterschale). H...