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IWB Nr. 10 vom Seite 459 Fach 6 Philippinen Gr. 6 Seite 2

Das philippinische Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken, Hamburg

Die philippinische Verfassung von 1987 garantiert den ”vollen Schutz” der Arbeit. Gleichzeitig verpflichtet sie den Staat, Vollbeschäftigung herbeizuführen und gleiche Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen. Neben der Koalitionsfreiheit werden den Arbeitnehmern Arbeitsplatzsicherheit, menschliche Arbeitsbedingungen und ein ”Existenzlohn” zugesichert.

Die Maßgaben der Verfassung wurden bis heute nicht in einem neuen Arbeitsgesetzbuch umgesetzt. Der Labor Code ist vielmehr noch aus der Marcos-Ära (1974) übernommen worden, weil er der Verfassung angeblich nicht widerspricht. Allerdings hat er zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren, vor allem durch den New-Labor-Relations-Act Nr. 6715, mit dem vor allem die Beteiligung der Sozialpartner an staatlichen Entscheidungsprozessen eingeführt wurde.

Der LC erfaßt — im Gegensatz zum deutschen Arbeitsrecht — nicht nur das Recht des Arbeitsverhältnisses im engeren Sinn, sondern auch das Sozialrecht. Fragen der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsbeschaffung sind ebenso geregelt wie Fragen der Sozialversicherung und der Schiedsgerichtsbarkeit (eine Arbeitsgerichtsbarkeit existiert nicht).

Detailregelungen enthalten die Ausführungsbestimmungen ...

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