Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
der Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine elektronische
Übermittlung der Steuererklärungen
Leitsatz
1. Bei der
Prüfung, ob dem Steuerpflichtigen gem. § 150 Abs. 8 AO ein Anspruch
auf Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen nach amtlich
vorgeschriebenem Datensatz wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
zusteht, ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes
abzustellen, der die Übermittlungspflicht auslöst; dabei ist neben
dessen Einkünften auch das Betriebsvermögen zu berücksichtigen.
2. Erzielt der Betrieb keine
positiven laufenden Einkünfte, ist dem Steuerpflichtigen die Schaffung
der technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung
der Steuererklärungen wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn er dafür
8 bis 10 % des gesamten Vermögensbestandes des Betriebes aufwenden
müsste.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 13 Nr. 26 DStRE 2022 S. 885 Nr. 14 EFG 2021 S. 1959 Nr. 23 GmbH-StB 2022 S. 29 Nr. 1 VAAAH-88786
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 08.07.2021 - 1 K 12/21
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