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Keine Anwendung der Kassenstaatsklausel bei Dienstleistungen in einer Einrichtung der Privatwirtschaft
Art. 14 DBA-Frankreich
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1997, 981)
Leitsatz (des Bundesfinanzhofs):
Ein Beamter übt keine Tätigkeit ”in der Verwaltung” i. S. des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich aus, wenn er aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung seine Dienste tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt.
Aus dem Sachverhalt:
Der Kl., ein deutscher Staatsangehöriger, hatte seinen Familienwohnsitz in den Streitjahren 1994 und 1996 in Frankreich.
Er war seit 1985 als Beamter i. S. des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg bei einer rechtlich selbständigen Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts (AöR) tätig. Die AöR wurde durch Beschluß der Landesregierung in eine AG umgewandelt.
Der Kl. blieb Beamter des Landes Baden-Württemberg und nahm weiterhin Versicherungsaufgaben in Form der Überlassung von Dienstleistungsergebnissen an die AG wahr. In Ergänzung hierzu schlossen das Land Baden-Württemberg und die aus der öffentlich-rechtlichen Anstalt hervorgegangene AG einen ”Dienstleistungsüberlassungsvertrag”. Danach überließ das Land der AG u. a. die Ergebnisse der Dienstleistungen des Kl. Die Dienstleistungsergebnisse sollten grun...