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Dividendenbesteuerung nach dem DBA-USA bei Doppelansässigkeit einer Kapitalgesellschaft
§ 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG; Art. II Abs. 1 Buchst. e und f, Art. VI Abs. 2, Art. XIV Abs. 2 DBA-USA 1954/65
Vorinstanz: FG Köln (EFG, 1228)
Leitsätze (des Bundesfinanzhofs):
1. Dividenden, die eine in den USA gegründete Tochtergesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland (= doppelt ansässige Tochtergesellschaft) an ihre amerikanische Muttergesellschaft ausschüttet, waren in den Jahren 1987 und 1989 nach Art. XIV Abs. 2 DBA-USA 1954/65 von der deutschen Kapitalertragsteuer befreit.
2. Eine amerikanische Körperschaft i. S. des Art. II Abs. 1 Buchst. e DBA-USA 1954/65 kann zugleich deutsche Gesellschaft i. S. des Art. II Abs. 1 Buchst. f DBA-USA 1954/65 sein, wenn sie nach US-Recht gegründet wurde und ihre Geschäftsleitung ins Inland verlegt.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klin. ist eine nach dem Recht des US-Bundesstaates X errichtete Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in den USA hat und hatte. Sie ist zu 100 v. H. beteiligt an der D-Inc., einer ebenfalls nach dem Recht des US-Bundesstaates X errichteten Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz in den USA, jedoch den Ort ihrer Geschäftsleitung in der BRD hat. Im Handelsregister des Amtsgerichts St ist zugunsten der D-Inc. eine ...