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IWB Nr. 17 vom

Die Mandatory Disclosure-Richtlinie in den Niederlanden

Edwin Thomas

Auch die Niederlande haben die EU-Amtshilferichtlinie (DAC6) implementiert. Dabei sind die Kernelemente naturgemäß inhaltsgleich mit den Anzeigepflichten in Deutschland. Einige Besonderheiten gibt es in den Niederlanden dennoch – auch aus deutscher Perspektive. Zusätzlich ist auf einen erläuternden Grundsatzbeschluss des niederländischen Staatssekretärs für Finanzen v.  hinzuweisen.

I. Die Rechtsgrundlage im Gesetz

Die DAC6 wurde in den Niederlanden im Gesetz über die internationale Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern (Wet op de internationale bijstandsverlening bij de heffing van belastingen – Internationales Steuerhilfegesetz) eingefügt. Nicht anders als in Deutschland ist in erster Linie der in den Niederlanden niedergelassene Intermediär den niederländischen Steuerbehörden gegenüber anzeigepflichtig (Art. 10h Internationales Steuerhilfegesetz).

Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen kann allenfalls verhindern, dass Daten an die niederländischen Steuerbehörden gemeldet werden, muss es einen Intermediär wählt, der keinerlei Verbindungen zu den Niederlanden hat. Unklar ist, inwieweit ein deutscher Steuerberater einen niederländisc...

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