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STFAN Nr. 9 vom Seite 16

Einkünfte aus Kapitalvermögen – Teil 1

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Die Aktienkultur in Deutschland befindet sich im Wandel. Nicht zuletzt durch sog. Neobroker, die mit einem einfachen und schnellen Wertpapierhandel werben, steigt die Zahl der Aktienbesitzer stark an. Die Besteuerung der erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen wird allgemein unter dem Stichwort „Abgeltungsteuer“ zusammengefasst. Die folgende Beitragsreihe beleuchtet neben dem Hintergrund des Einkünftesystems auch die Voraussetzungen sowie die Funktions- und Wirkungsweise der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen am Beispiel von Dividenden und Aktiengewinnen in verschiedenen Vermögenssphären.

Allgemeines

Die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat sich mit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 grundlegend geändert. Bis einschließlich VZ 2008 wurden Kapitaleinkünfte, wie alle anderen Einkunftsarten auch, in die Berechnung des progressiven Einkommensteuertarifes einbezogen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde ein einheitlicher gesonderter Steuersatz für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 25 % festgelegt (sog. Kapitalertrag- oder Abgeltungsteuer). Ebenso werden der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben.

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