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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden (Bezug: § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; § 171 Abs. 10, § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; § 2 Abs. 1, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 152 Nr. 1, § 157 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG).
(1) Im Urteilsfall erbte die Klägerin eine in einem Zweifamilienhaus belegene, bisher von der Erblasserin und nunmehr von der Klägerin bewohnte Eigentumswohnung und das unbebaute Nachbargrundstück, welches als Garten genutzt wurde. Die Klägerin betrachtete die Eigentumswohnung sowie das „Garten-Grundstück“ als wirts...