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OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 85/20

Gesetze: BGB § 1960; BGB § 1915 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 1836 Nr. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Liegt ein teilmittelloser Nachlass vor, weil der vorhandene Nachlass nicht zur vollständigen Befriedigung aller vom Nachlasspfleger geleisteten Stunden ausreicht, so besteht ein Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers aus §§ 1960, 1915 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 1836 Nr. 2 BGB gegen den Nachlass, soweit dieser vermögend ist, und hinsichtlich der verbliebenen Stunden nach den niedrigeren Stundensätzen des § 3 VBVG gegen die Staatskasse.

Fundstelle(n):
MAAAH-87901

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2021 - 10 W 85/20

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