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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu ED/2021/8
EFRAG hat am einen Stellungnahmeentwurf an den IASB übermittelt. Dabei unterstützt EFRAG die Vorschläge des IASB. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die Vorschläge, die bei Versicherungsunternehmen, die ihre Vergleichsinformationen unter IFRS 9 anpassen wollen, zu Erleichterungen führen. EFRAG empfiehlt dem IASB, die Anwendungsbereiche des classification overlay und der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (gem. IFRS 4) zur Vermeidung von Inkonsistenzen anzugleichen. Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum kommentiert werden.