Online-Nachricht - Montag, 30.08.2021

Einkommensteuer | Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021 (FinMin)

Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das JStG 2020 ergeben sich nun auch für kommunale Mandatsträger weitere steuerliche Erleichterungen. Durch die Anhebung der Steuerfreibeträge wird der ehrenamtliche Einsatz im kommunalen Bereich anerkannt. Hierauf macht aktuell das Finanzministerium Niedersachsen aufmerksam.

Hintergrund: Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sog. Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt.

Die Freibeträge des sog. Ratsherrenerlasses wurden mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 % angehoben, nachdem sie seit 12 Jahren nicht mehr angepasst worden sind.

Hiernach ergeben sich folgende Beträge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
in einer Gemeinde oder Stadt mit
monatlich
jährlich
höchstens 20.000 Einwohnern
125,00 Euro
1.500,00 Euro
20.001 bis 50.000 Einwohnern
199,00 Euro
2.388,00 Euro
50.001 bis 150.000 Einwohnern
245,00 Euro
2.940,00 Euro
150.001 bis 450.000 Einwohnern
307,00 Euro
3.684,00 Euro
mehr als 450.000 Einwohnern
367,00 Euro
4.404,00 Euro
in einem Landkreis mit
monatlich
jährlich
höchstens 250.000 Einwohnern
245,00 Euro
2.940,00 Euro
mehr als 250.000 Einwohnern
307,00 Euro
3.684,00 Euro

Hinweis

Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 250 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des (JT)

Fundstelle(n):
RAAAH-87798